Mehr Transparenz über Nachhaltigkeitsinformationen
Der digitale Produktpass bietet Zugang zu relevanten Produktinformationen entlang der gesamten Lieferkette. Er ermöglicht es Unternehmen, detaillierte Informationen über ihre Produkte in digitaler Form zu speichern, zu aktualisieren und zu teilen.
Neue EU Verordnung
Der europäische Grüne Deal, der in Anlehnung an die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen entstanden ist, setzt das klare Ziel, den europäischen Kontinent bis 2050 klimaneutral zu machen. Um den Nachhaltigkeitszielen Folge zu leisten, werden künftig neue Richtlinien für die Produktentwicklung bestimmt.
Produkte müssen in Zukunft reparierbar, wiederverwendbar und zu einem gewissen Anteil recyclebar sein. Der digitale Produktpass dient dazu als Schlüsselelement, indem er sämtliche relevanten Informationen bündelt und zugänglich macht.
Der digitale Produktpass
Beim digitalen Produktpass handelt es sich um einen Datensatz, der mittels eines 2D-Codes zugänglich gemacht wird. Dieser Code wird auf jedem Produkt angebracht und ermöglicht es Verbrauchern, Produzenten oder anderen Interessengruppen entlang der Lieferkette, auf sämtliche relevanten produkt- und materialbezogenen Informationen zuzugreifen. Diese Informationen reichen von Angaben rund um den CO2-Fussabdruck über Informationen zu schädlichen Inhaltsstoffen und Recycling- und Entsorgungsmöglichkeiten hin zu Benutzerhandbücher und Gebrauchs-anweisungen.
Die Pflicht zum digitalen Produktpass wird für alle physischen Produkte gelten, einschliesslich Komponenten und Zwischenprodukte, die in der EU hergestellt oder in Betrieb genommen werden. Auch Produkte, die in die EU exportiert werden, sind davon betroffen. Dies hat Auswirkungen auf den globalen Handel.
Dokumente zum DPP
Der digitale Produktpass für Unternehmen ausserhalb der EU
Der digitale Produktpass betrifft nicht nur in der EU ansässige Unternehmen. Alle Produkte der betroffenen Produktkategorien, die auf den EU-Markt gelangen, müssen unabhängig vom Herstellungsland einen entsprechenden DPP vorweisen. Das macht den DPP auch für die Schweiz relevant. Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren, sollten sich deshalb frühzeitig mit den DPP-Anforderungen vertraut machen, um ihre Marktpräsenz in der EU zu sichern.
Betroffene Produktkategorien
Die EU-Ökodesign-Verordnung legt den Grundstein für die Einführung digitaler Produktpässe in verschiedenen Sektoren. Während der Batteriepass bereits als Vorreiter für den DPP gilt, definiert die Verordnung nun spezifische Anforderungen für weitere Produktkategorien im Einklang mit dem EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft.
Folgende Produktkategorien werden als erste einen digitalen Produktpass benötigen:
Umsetzung des digitalen Produktpass (DPP) mit GS1 Standards
Bei der Umsetzung des DPP gilt es folgende allgemeine Anforderungen zu beachten:
- Eindeutige Produktidentifikation: Jeder DPP ist mit einer eindeutigen Produktidentifikation verknüpft, der über einen Datenträger wie einem QR-Code mit GS1 Digital Link zugänglich gemacht wird. Diese Identifikation befindet sich direkt auf dem Produkt, seiner Verpackung oder auf einem Begleitdokument.
- Einhaltung globaler Standards: Die Produktidentifikation und der Datenträger müssen der Norm ISO/IEC 15459 entsprechen.
Die EU empfiehlt dazu u.a. die GTIN (Global Trade Item Number) - Strukturierte, maschinenlesbare Daten: Alle im DPP enthaltenen Informationen sind strukturiert und maschinenlesbar. Sie basieren auf offenen Standards wie jenen von GS1, was die Durchsuchbarkeit und Kompatibilität mit verschiedenen digitalen Systemen sicherstellt.
Die global gültigen GS1 Standards bilden die Grundlage für zukünftige digitale Produktpässe, insbesondere für die Identifikation von Produkten und den Datenaustausch zwischen allen Akteuren der Liefernetzwerke. GS1 bietet Standards für die Identifizierung, Erfassung und gemeinsame Nutzung, einschliesslich 2D-Barcodes und GS1 Digital Link, die für Produktpässe besonders wichtig sind.